Urteile im Prozess um gestohlenen Keltengoldschatz von Manching rechtskräftig
Mehr als ein Jahr nach Ende des Prozesses um den Diebstahl eines rund 2000 Jahre alten Keltengoldschatzes aus einem Museum im bayerischen Manching sind die Urteile rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof bestätigte die gegen vier Männer wegen schweren Bandendiebstahls verhängten Strafen, wie das Landgericht Ingolstadt am Dienstag mitteilte.
Das Landgericht hatte den Haupttäter und drei Komplizen im Juli vergangenen Jahres wegen des Schatzdiebstahls und mehrerer weiterer Einbrüche zu Freiheitsstrafen zwischen vier Jahren und neun Monaten sowie elf Jahren verurteilt.
Die zuständige Kammer sah es als erwiesen an, dass drei der vier Angeklagten am 22. November 2022 nachts in das Kelten-Römer-Museum in der Gemeinde Manching eingebrochen waren und den dort aufbewahrten Goldmünzenschatz aus der Keltenzeit gestohlen hatten. Dem vierten Angeklagten konnte eine Beteiligung nicht nachgewiesen werden, er wurde aber ebenfalls wegen anderer Taten verurteilt.
Die mehr als 480 gestohlenen Münzen hatten ein Gesamtgewicht von rund 3,7 Kilogramm. Der Diebstahl des 1999 gefundenen historischen Schatzes sorgte für Schlagzeilen, allein der Materialwert lag bei etwa 1,3 Millionen Euro.
Von den Münzen tauchten nach der Festnahme der Verdächtigen im Juli 2023 nur etwa 500 Gramm in eingeschmolzener Form wieder auf. Sie wurden als Klumpen bei einem der Beschuldigten beschlagnahmt, Experten ordneten sie nach einer genauen Materialanalyse später dem Schatz zu. Der Rest des Schatzes blieb spurlos verschwunden. Mitte Mai lobten die Ermittler eine Belohnung von 20.000 Euro für Hinweise auf den Verbleib der Münzen aus.
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